Whistleblower-Richtlinie

Whistleblower-Richtlinie

Zweck:
Die Whistleblower-Richtlinie dient dazu, den Mitarbeitern des Instituts eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zu bieten, Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien zu melden.
Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Whistleblower vor Repressalien geschützt werden und dass gemeldete Verstöße angemessen untersucht und behoben werden.

Geltungsbereich:
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Instituts sowie für externe Parteien, die im Auftrag des Instituts tätig sind.

Definition von Whistleblowing:
Whistleblowing bezieht sich auf die Meldung von Fehlverhalten oder Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch einen Mitarbeiter oder eine externe Partei.

Verfahren zur Meldung von Verstößen:
Mitarbeiter können Verstöße mündlich oder schriftlich an die Compliance-Abteilung melden. Externe Parteien können Verstöße schriftlich an die Compliance-Abteilung melden. Die Meldungen sollten so detailliert wie möglich sein und alle relevanten Informationen enthalten.

Schutz der Whistleblower:
Das Institut verpflichtet sich, Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Jegliche Form von Schikane, Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ist strengstens untersagt und wird disziplinarisch geahndet.

Untersuchung und Behandlung von Meldungen:
Die Compliance-Abteilung ist für die Untersuchung und Behandlung von gemeldeten Verstößen zuständig. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und angemessen untersucht. Bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um den gemeldeten Verstoß zu beheben.

Unsere Compliance-Abteilung steht zur Verfügung:

Rechtsanwalt Dr. Jochen Bernhard
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
E-Mail: vertrauensanwalt-ims-chips@menoldbezler.de
Telefon: (0711) 860 40 611
Postanschrift: Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart